• Thema der Ausgabe: Antrag auf Genehmigung zur Abfallerzeugung – wie man ihn Schritt für Schritt vorbereitet
    Abhängig von der Menge und Art der anfallenden Abfälle kann es erforderlich sein, dass Sie einen Bescheid zur Regelung der Abfallbewirtschaftung in Ihrem Unternehmen haben, d. h. eine Genehmigung zur Abfallerzeugung. 
  • Abfallaufkommen in Polen – Statistik
    • Antrag auf Genehmigung zur Abfallerzeugung – wo ist dieser einzureichen?
      Den Antrag auf Erteilung einer Abfallverwertungsgenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Behörde einreichen. welcher?
    • Bewerbungsformular – richtig ausfüllen
      Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Abfallerzeugung ist vom Abfallbesitzer im Original einzureichen. Am häufigsten wird es in zwei Exemplaren eingereicht, von denen eines schließlich an den Antragsteller zurückgeschickt wird.
    • Anlagen, die Sie Ihrer Bewerbung beifügen müssen
      Dem Antrag auf Erteilung einer Abfallverwertungsgenehmigung sollten Sie entsprechende Unterlagen beifügen. Was?
    • Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung des Brandschutzgutachtens
      Die Feuerwehr sollte gemäß der Kunst sein. 42 Sek. 4b Nummer 1 lit. a-b des Abfallgesetzes, erstellt von einer befugten Person. Was sollte der Abfallerzeuger sonst noch darüber wissen?
    • Berücksichtigung des eingereichten Antrags
      Das Amt prüft, ob alle Unterlagen und notwendigen Daten vorliegen. Weist der Antrag formale Mängel auf (z. B. ist der Antrag nicht vollständig ausgefüllt oder wurden nicht alle erforderlichen Anlagen eingereicht), fordert das Amt die Berichtigung der Fehler an.
    • Antrag auf Inspektion
      Vor der Erteilung einer Abfallerzeugungsgenehmigung übermittelt das Büro, bei dem der Antrag eingereicht wurde, eine Kopie der erforderlichen Unterlagen und beantragt eine Inspektion durch den Woiwodschafts-Umweltinspektor (WIOŚ) und den Kreiskommandanten (kommunalen) SFS (falls zutreffend).
    • Regelung zur Sicherung von Ansprüchen
      In besonderen Fällen kann das Amt in der Genehmigung eine Sicherheit für Ansprüche wegen möglicher negativer Auswirkungen oder Schäden auf die Umwelt festlegen. Die Höhe dieser Sicherheit wird vom Amt mit dem Regionaldirektor für Umweltschutz vereinbart. Wenn das Amt eine solche Sicherheit eingerichtet hat, können Sie die Anlage erst nach der Einbringung in Betrieb nehmen.
    • Erteilung oder Verweigerung der Erteilung einer Genehmigung zur Abfallerzeugung
      Wenn Ihr Antrag die Voraussetzungen erfüllt, erteilt Ihnen das Amt eine Genehmigung für maximal 10 Jahre. Bei der Abfallverwertungsgenehmigung handelt es sich um den sogenannten Sammelbescheid, d. h. wenn Sie den richtigen Antrag gestellt haben, kann Ihnen das Amt die Genehmigung nicht verweigern.
    • Können Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen?
      Das Unternehmen erhält keine Genehmigung zur Abfallerzeugung, wenn beispielsweise die vorgesehene Art der Abfallbewirtschaftung nicht mit den Abfallbewirtschaftungsplänen vereinbar ist oder der Betrieb der Anlage zu einer Überschreitung der Grenzwerte führt. Können Sie gegen die Weigerung, eine Entscheidung zu erlassen, Berufung einlegen?

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