• Thema der Ausgabe: So stellen Sie den Anschluss an das Wasserversorgungs- und Abwassersystem her
    Es ist wichtig zu beachten, dass Wasser- und Abwasserunternehmen verpflichtet sind, die Einrichtungen, die einen Anschluss an das Netz beantragen, an das Immobiliennetz anzuschließen, wenn die in der von der Gemeinde erlassenen Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsverordnung festgelegten Anschlussbedingungen erfüllt sind Es bestehen technische Möglichkeiten zur Leistungserbringung. Lesen Sie mehr darüber in dieser Sonderausgabe.
  • Glossar
    • Grundlegende Informationen zu den Bedingungen der Verbindung zum Netzwerk
      Aus dem Artikel erfahren Sie, welche Bedingungen für die Verbindung mit dem Netzwerk gelten und welche Objekte Gegenstand von Anträgen für die Anbindung an sie sind.
    • Der erste Schritt des Anschlussverfahrens – die Einreichung des Antrags
      Gemäß Art. 15 Sek. Gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 7. Juni 2001 über die gemeinschaftliche Wasserversorgung und gemeinschaftliche Abwasserentsorgung ist das Unternehmen verpflichtet, das Eigentum der Person, die den Anschluss an das Netz beantragt, an das Netz anzuschließen. Wie läuft dieses Verfahren formal ab?
    • Der zweite Schritt ist eine schriftliche Bestätigung
      Das Unternehmen ist verpflichtet, schriftlich zu bestätigen, dass der Antragsteller, der den Netzanschluss beantragt, einen Antrag auf Erteilung von Bedingungen für den Netzanschluss gestellt hat. Worum geht es?
    • Wie lange wird es dauern, bis die Verbindungsbedingungen erteilt werden?
      Die Entität muss warten, bis die Verbindungsbedingungen ausgegeben werden. Wie viel? Das erfahren Sie anhand des Textes.
    • Was ist das Ablaufdatum der Verbindungsbedingungen?
      Gemäß Art. 19a Sek. Gemäß § 7 des Gesetzes über die gemeinschaftliche Wasserversorgung und gemeinschaftliche Abwasserentsorgung gelten die vom Unternehmen ausgestellten Netzanschlussbedingungen für die Dauer von zwei Jahren ab ihrer Ausstellung. Bei einer Verkürzung der Geltungsdauer der AGB verlieren diese ihre Gültigkeit.
    • Pflichten der Wasserversorgungs- und Abwasserunternehmen im Rahmen der Erteilung von Anschlussbedingungen
      Welche Pflichten Wasser- und Abwasserunternehmen im Bereich Netzanschlüsse genau haben, erfahren Sie im Artikel.
    • Was sollte in den Bedingungen für den Anschluss an das Netzwerk enthalten sein?
      Bei den Netzanschlussbedingungen handelt es sich um eine Art Informationsdokument, das die technischen Aspekte des Netzanschlusses festlegt. Welche weiteren Inhalte finden Sie darin und warum ist das so wichtig?
    • Was ist, wenn Sie abgelehnt werden?
      Im Falle einer Verweigerung des Netzanschlusses liegt das Grundproblem darin, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist, den Anschluss zu akzeptieren und einen Vertrag über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung abzuschließen.
    • Versäumnis, die Anschlussbedingungen rechtzeitig zu erteilen – erfahren Sie, welche Strafen dafür verhängt werden
      Nach dem Vorbild des Energiegesetzes, das es der Regulierungsbehörde seit mehreren Jahren ermöglicht, Strafen für die Nichterteilung von Anschlussbedingungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu verhängen, werden im Wasser- und Abwasserbereich seit 2020 Strafen für diese Überschreitung verhängt. Wie hoch die Strafen sind kannst du dich stellen? Das erfahren Sie aus dem Artikel.
    • Kann das Bußgeld erlassen werden?
      Es ist nicht möglich, die Strafe auf Antrag zu erlassen, es gibt jedoch formelle Möglichkeiten, die Verhängung einer Strafe nach Art. 29 Sek. 3a oben. des Gesetzes und die Beendigung des Verfahrens ohne Entscheidung über Sanktionen. Was? Das erfahren Sie im folgenden Text.
    • Unterschiede zwischen Netzwerk und Verbindung
      Um die Verantwortlichkeiten und Kosten für die Herstellung von Verbindungen besser zu überwachen und aufzuteilen, sollten Sie sich die Definitionen des Netzwerks und des Verbindungspunkts ansehen.
    • Wer muss die Kosten für die Herstellung eines Wasseranschlusses bis zur Grundstücksgrenze tragen?
      Beim Bau von Anschlüssen an das Netz und an einen Wasserzählerbrunnen kann es erforderlich sein, festzulegen, wer die Kosten für den Anschluss an die Grundstücksgrenze trägt. Dann ist zu prüfen, ob der Wasserversorger oder der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
    • Verbindungsprobleme
      Was soll das Unternehmen auf Grundlage der erteilten Anschlussbedingungen tun? Das erfahren Sie aus dem Artikel.
    • Fehler in den Vorschriften zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
      Im Jahr 2021 mussten sich die kommunalen Vorschriften zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aufgrund des Inhalts von Art. 19a des Gesetzes vom 7. Juni 2001 über die gemeinschaftliche Wasserversorgung und gemeinschaftliche Abwasserentsorgung, eingeführt durch Art. 7 des Gesetzes vom 13. Februar 2020 zur Änderung des Gesetzes – Baugesetz und einiger anderer Gesetze. Welche Probleme ergeben sich aus diesem Veränderungsbedarf?

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