• Anforderungen der Richtlinien 2006/42/EG (Maschinen) und 2009/104/EG (Werkzeuge) (4)
    Das Funktionieren aller Industriezweige ist untrennbar mit der Nutzung von Maschinen, Geräten und ganzen Anlagen verbunden. In vielen technologisch fortschrittlichen Bereichen muss der Schwerpunkt auf Sicherheitsfragen gelegt werden. Zu ihren Aufgaben gehört die Gewährleistung sicherer und hygienischer Arbeitsbedingungen bei der Verwendung von Maschinen und anderen technischen Geräten. Ein einheitliches System technischer EU-Vorschriften und New-Approach-Richtlinien regelt und gewährleistet einen einheitlichen Umgang mit der Sicherheit von Geräten und Menschen, die sie bedienen. Voraussetzung ist ihr richtiges Verständnis und ihre richtige Anwendung. Die Vorschriften bündeln die Anforderungen an Hersteller mit denen an Betreiber. Neben den Geräterichtlinien gibt es sogenannte Sozialrichtlinien, die unabhängig, aber gleichzeitig mit den Richtlinien des Neuen Konzepts gelten.
  • Wärmebehandlung im Rahmen der Qualifizierung der Stahllichtbogenschweißtechnik (9)
    Der Artikel beschreibt eine der spezifischen Fragen im Zusammenhang mit der Qualifizierung von Technologien – die Wärmebehandlung nach dem Schweißen, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Anforderungen, die in Normen für verschiedene Anwendungen (Produktnormen), anerkannten technischen Spezifikationen und dem technischen Bericht ISO/TR 14745 beschrieben sind . Die vom Autor präsentierten und analysierten Meinungen können eine unabhängige Prüfung des Themas nicht ersetzen und stellen keine offiziellen Interpretationen einzelner Anforderungen dar, die nur vom ISO/TC 44/SC-Komitee formuliert werden können. 10. Sie bringen jedoch den Standpunkt des Amtes für Technische Überwachung zu vielen detaillierten Anforderungen zum Ausdruck, die bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen, die den Technologiequalifizierungsprozess umsetzen, zu Kontroversen oder Missverständnissen führen können. Ziel des Artikels ist es nicht, die Bestimmungen von Normen und anderen Referenzdokumenten zu wiederholen, er konzentriert sich daher nur auf die Anforderungen, die zu Schwierigkeiten bei der Interpretation führen können.
  • Zertifizierung des Personals für den kathodischen Schutz (15)
    Der kathodische Schutz (OK) ist eine der elektrochemischen Methoden zum Schutz von Metallen vor Korrosion. Es ist weit verbreitet, z.B. zum Schutz von Rohrleitungen im Meerwasser oder Erdreich, erdverlegten oder verfüllten Tanks. Es wird in vielen verantwortungsvollen Branchen eingesetzt. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Korrosionsschutzes sind die richtige Wahl des Verfahrens für den jeweiligen Anwendungsfall, seine Durchführung und Überwachung sowie die Kontrolle während des Betriebsprozesses.
  • Diagnose von Druckgeräten kritischer Infrastrukturen mit der Small-Punch-Test-Methode (18)
    Das Amt für Technische Überwachung (UDT) setzt seit mehreren Jahren konsequent eine Strategie zum Aufbau eines Netzwerks stationärer und mobiler Labore um. Eines der Hauptziele dieser Maßnahme besteht darin, die Verfügbarkeit spezialisierter Forschungsdienste für in Polen tätige Unternehmer zu erhöhen. Zusätzlich zu den Standardmethoden der zerstörungsfreien und zerstörenden Prüfung bieten die UDT-Labore auch Prüfungen mit Drohnen und Inspektionsrobotern sowie fortschrittliche ZfP-Prüftechniken wie PEC oder UT-TFM an.
  • Innovative Anwendungen von Nanomaterialien und Graphitfüllstoffen zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen aus Tanks und Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (22)
    Derzeit ist in vielen Branchen eine deutliche Steigerung des Bewusstseins der Anwender für das Gefahrenpotenzial durch das Vorhandensein brennbarer Stäube, Dämpfe oder Gasanteile in technologischen Prozessen zu beobachten. Der Betrieb von Anlagen in einem kontinuierlichen System bedeutet die Notwendigkeit, Lösungen zu finden, um ein Gleichgewicht zwischen den Themen Sicherheit und Kontinuität der Produktion zu wahren. Das Schlüsselelement aus Sicht der Prozesssicherheit der Anlage ist dabei die richtige Auswahl der Geräte und ihrer Baugruppen für den Betrieb in explosionsgefährdeten Zonen.
  • Photovoltaikanlagen – Nomenklatur, Dokumentation, Inbetriebnahme und Überwachung von mit dem Stromnetz kooperierenden Systemen (Teil 2) (28)
    Der erste Teil des Artikels beschreibt die Anforderungen an die Dokumentation von Photovoltaikanlagen sowie den ersten Schritt der Überprüfung des technischen Zustands, die Sichtprüfung. Wie bereits erwähnt, werden unter Kontrolle in diesem Fall Tätigkeiten verstanden, die darauf abzielen, die Übereinstimmung der elektrischen Anlage mit den relevanten Anforderungen der Normen zu bestätigen.
  • Verlängerung der Gültigkeit von Installateurzertifikaten für erneuerbare Energien (36)
    Seit neun Jahren stellt das Amt für Technische Inspektion EE-Installateurzertifikate für fünf Arten von Anlagen für erneuerbare Energiequellen aus: Biomassekessel und -öfen, Photovoltaikanlagen, Solarheizsysteme, Wärmepumpen und oberflächennahe Geothermiesysteme.
  • Koordinierung der benannten Stellen für die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EG (NB-L Koordinierung der benannten Stellen für Aufzüge) (Teil 2) (40)
    Im zweiten Teil werden drei Detailthemen aus dem Arbeitsfeld von Task Forces vorgestellt, dargestellt in Form einer Frage-Antwort. Probleme haben den Status „Genehmigt“.
  • Hebegeräte für Menschen mit Behinderungen (Teil 3) (44)
    In der Fortsetzung der Artikelreihe über Geräte für Menschen mit Behinderungen werden in der Studie Richtlinien für Personenaufzüge erörtert. Wie bereits erwähnt, sind die wichtigsten Normen für die Zugänglichkeit dieser Geräte für Personen mit eingeschränkter Mobilität: PN-EN 81-70, die sich ausschließlich auf das Thema der Zugänglichkeit von Aufzügen bezieht, und PN-EN 81-82, die entsprechende Richtlinien beschreibt zur Verbesserung der Verfügbarkeit bestehender Aufzüge.
  • Autonome AGV-Gabelstapler (Teil 2) (50)
    Autonome Transportwagen, die zur Automatisierung von Produktions- und Lagerprozessen eingesetzt werden, fügen sich erfolgreich in die Idee von Industrie 4.0 ein. Neue Branchen verbessern ihre Logistikprozesse mithilfe dieser Lösung kontinuierlich. Diese Geräte unterliegen spezifischen EU- und nationalen Vorschriften. Der Artikel, der zweite in der Reihe, befasst sich mit den EU-Richtlinien, deren Anforderungen autonome Gabelstapler erfüllen müssen, und den normativen Richtlinien für diese Geräte.
  • In Autowerkstätten installierte Geräte zum Heben von Lasten - Wagenheber (56)
    Die in Kfz-Servicewerkstätten am häufigsten installierten Lasthebegeräte sind Wagenheber, Winden und Kräne. Solche Geräte müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland, wenn sie im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, die einschlägigen gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Käufer von Hebezeugen, Winden oder Kränen mit der Absicht, diese zu vertreiben oder zu betreiben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Geräte den Richtlinien der Europäischen Union unterliegen, insbesondere der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie sollten das CE-Zeichen tragen und mit Bedienungsanleitungen und EG-Konformitätserklärungen in der Sprache des Benutzerlandes versehen sein.
  • Unsicherheit und Zuverlässigkeit der zerstörungsfreien Prüfung (Teil 1) (60)
    Bei der Durchführung von Tests sollten wir deren Glaubwürdigkeit berücksichtigen und feststellen, inwieweit eine bestimmte zerstörungsfreie Prüfmethode oder -technik die angenommenen Ziele und Erwartungen des Tests erfüllt.

UDT Inspektor (Inspektor des Amtes für technische Überwachung) – vollständige Liste