• Entwurf eines neuen Gesetzes über Kollektivstreitigkeiten. Kritische Analyse
    Das Anfang der 1990er Jahre verabschiedete Kollektivstreitbeilegungsgesetz wird den Herausforderungen des Arbeitsmarktes nicht mehr gerecht. Daher wird seit vielen Jahren von Sozialpartnern, Wissenschaftsvertretern und Mediatoren auf die Notwendigkeit einer Änderung der Regelungen hingewiesen. Die bisherigen Versuche, die Regelungen zu ändern, insbesondere die Arbeit der Arbeitsrechtskodifizierungskommissionen in den Jahren 2002-2007 und 2016-2018, waren jedoch nicht erfolgreich. Daher schlug die Regierung mit dem Hauptziel der Wahrung des sozialen Friedens ein neues Gesetz über Kollektivstreitigkeiten vor. Und es ist die Bewertung der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes, die Gegenstand dieses Artikels ist.
  • Sozialmoral: Theoretischer Ansatz und praktische Bedeutung
    Die Verfügbarkeit von Sozialleistungen wird durch die in einem bestimmten Land geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestimmt. Der tatsächliche Umfang der Inanspruchnahme dieser Leistungen hängt jedoch von kulturellen Gegebenheiten ab, darunter vor allem von den vorherrschenden moralischen Normen. Während manche Personen (Einzelpersonen, Haushalte) Sozialleistungen missbrauchen, nehmen andere – im Gegenteil – Leistungen trotz entsprechender Befugnisse nicht in Anspruch. Eine solche individuelle Einstellung zu den Lösungsangeboten des Wohlfahrtsstaates wird als „Sozialmoral“ bezeichnet. Dieser Artikel versucht, dieses Konzept zu konzeptualisieren. Sein Wesen und seine praktische Bedeutung für das Funktionieren des Sozialversicherungssystems wurden dargestellt. Darüber hinaus wurden sowohl „Abweichungen“ von der optimalen Nutzung von Leistungen diskutiert, also übermäßige Nutzung (sog. sozialer Missbrauch) als auch unzureichende Nutzung (sog. soziale Indifferenz).
  • Das EU-Konzept der angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen
    Ziel des Artikels ist es, die derzeit geltenden EU-Standards im Bereich angemessener Vorkehrungen zu analysieren und dabei Art, Umfang und Art der Vorkehrungen zu präzisieren. Die Forschung in diesem Bereich basierte auf zwei Hypothesen. Erstens erkennen sowohl die Rechtsvorschriften als auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU an, dass der Begriff der angemessenen Vorkehrungen breit und dennoch flexibel sein sollte und ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der faktischen Gleichstellung behinderter Arbeitnehmer ist. Zweitens kommen die Arbeitgeber trotz bestehender EU-Rechtsvorschriften zu angemessenen Vorkehrungen nicht immer der Verpflichtung nach, diese so einzuführen, dass die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Daher stellt der Beitrag zunächst den EU-Rechtsrahmen für die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen unter Berücksichtigung der Quellen des Primär- und Sekundärrechts und ihrer wechselseitigen Beziehungen dar. Anschließend wurden die wichtigsten Entscheidungen des Gerichtshofs der EU zum Titelkonzept, einschließlich derer aus den Jahren 2021-2022, analysiert. Der letzte Teil des Artikels konzentriert sich auf die Bewertung der Rechtsnatur und des Umfangs angemessener Vorkehrungen und zeigt auch ihre typischsten Arten und Beispiele auf.
  • Industrielle Revolution 4.0, Arbeitsrecht und Arbeitsverfahrensrecht 4.0
    Ziel des Artikels ist es, den Zusammenhang zwischen der vierten industriellen Revolution, dem Arbeitsrecht und dem Arbeitsverfahrensrecht 4.0 zu analysieren. Die Autoren stellen die Geschichtsschreibung der Arbeit vor und zeigen auf, wie die Revolution sowohl im Bereich des materiellen Rechts als auch des Arbeitsverfahrensrechts echte und bedeutende strukturelle Veränderungen bewirkt. Die deduktive Methode in der qualitativen Perspektive und die Ergebnisse der Recherche zur Fachliteratur wurden verwendet, um diesen Artikel zu entwickeln.
  • Ausgewählte rechtliche Probleme des Schutzes personenbezogener Daten von Teilnehmern an internen Anti-Mobbing-Verfahren
    Der Artikel befasst sich mit der Frage des Schutzes personenbezogener Daten von Teilnehmern an internen Anti-Mobbing-Verfahren, einschließlich primär sekundär erlangter Daten. Die rechtliche Analyse umfasste insbesondere die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber Teilnehmern an innerbetrieblichen Anti-Mobbing-Verfahren nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EC. Der Autor interpretiert auch die Bestimmung von „Art. 15 DSGVO, der der betroffenen Person das Recht auf Auskunft über sie betreffende Daten garantiert. Die Analyse zum Schutz der Teilnehmer an internen Anti-Mobbing-Verfahren erfolgte auch im Kontext der geplanten Änderungen des Hinweisgeberschutzes. Das Fazit enthält die wesentlichen de lege lata- und de lege ferenda-Schlussfolgerungen, die sich aus den Überlegungen ergeben.

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